Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.
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Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?
Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.
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Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?
Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.
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Bei welcher Versicherung zahlt der Arbeitgeber alleine?
Bei welcher Versicherung zahlt der Arbeitgeber alleine? In der Regel zahlt der Arbeitgeber alleine die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung dient dazu, Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abzusichern. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließen muss. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine Sozialversicherung, bei der die Kosten allein vom Arbeitgeber übernommen werden.
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Investition (Olfert, Klaus)
Investition , Erfolgreiches Investieren - praxisnah und leicht verständlich dargestellt. Unternehmen müssen investieren, um ihren Bestand und ihre Fortentwicklung zu sichern. Investitionen erfordern oft den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel und müssen deshalb individuell auf Notwendigkeit und Vorteilhaftigkeit untersucht werden. Leicht verständlich und praxisnah vermittelt Ihnen dieser Band aus der Reihe "Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft" die dafür benötigten Grundlagen. Lernfreundlich dargestellt und mit vielen Beispielen, Tabellen und Abbildungen veranschaulicht lernen Sie alle wichtigen finanzwirtschaftlichen Funktionen kennen. Sie erfahren, wie Sie Investitionen planen und wie Sie die jeweilige Investition professionell berechnen, analysieren und beurteilen. Über 500 Kontrollfragen und 80 Aufgaben mit Lösungen helfen Ihnen dabei, Ihr Wissen zu festigen und zu vertiefen. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet das Buch ab und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf benötigte Informationen. Aus dem Inhalt: Grundlagen (Kapital, finanzwirtschaftliche Funktionen, finanzwirtschaftliche Führung). Investitionsplanung. Statische Investitionsrechnungen zur Beurteilung von Sachinvestitionen. Dynamische Investitionsrechnungen zur Beurteilung von Sachinvestitionen. Investitionsrechnungen zur Beurteilung von Finanzinvestitionen. Nutzwertrechnungen zur Beurteilung von Investitionen. Finanzwirtschaftliche Analyse. Übungsteil. Stichwortverzeichnis. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 14. Auflage. Online-Buch inklusive., Erscheinungsjahr: 201910, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Titel der Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft##, Autoren: Olfert, Klaus, Redaktion: Olfert, Klaus, Auflage: 19014, Auflage/Ausgabe: 14. Auflage. Online-Buch inklusive, Seitenzahl/Blattzahl: 535, Fachschema: Finanzierung~Makroökonomie~Ökonomik / Makroökonomik, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management: Lehrbücher, Handbücher~Makroökonomie, Bildungszweck: Lehrbuch, Skript~für die Hochschule, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Unternehmensfinanzierung, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Kiehl Friedrich Verlag G, Verlag: Kiehl Friedrich Verlag G, Verlag: NWB Verlag, Länge: 231, Breite: 161, Höhe: 30, Gewicht: 826, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000033036001 V14550-978-3-470-595- B0000033036002 V14550-978-3-470-595-2, Vorgänger EAN: 9783470595832 9783470595825 9783470595818 9783470704708 9783470704791, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0025, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 674817
Preis: 30.90 € | Versand*: 0 € -
Risikomanagement im Kinderschutz (Freres, Katharina)
Risikomanagement im Kinderschutz , Einzuschätzen, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist, gehört zu den besonders herausfordernden Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamts. Doch bisher ist nur wenig darüber bekannt, wie die Fachkräfte Einschätzungen zur Gefährdung des Kindeswohls vornehmen. Das herauszuarbeiten ist Gegenstand dieser ethnographischen Studie. Es zeigt sich, dass die Fachkräfte dabei weder statistische Diagnosebögen noch diagnostische Verfahren des Fallverstehens nutzen. Stattdessen nutzen sie ein Risikomanagement, bei dem sie auf effiziente interaktive Entscheidungsheuristiken zurückgreifen. Diese Entscheidungsheuristiken haben auch nicht-intendierte Auswirkungen auf die betroffenen Familien. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20230913, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Edition Soziale Arbeit##, Autoren: Freres, Katharina, Seitenzahl/Blattzahl: 246, Keyword: ASD; Allgemeiner Sozialer Dienst; Diagnose; Einschätzung Kindeswohlgefährdung; Jugendamt; Jugendhilfe; Kinderschutz; Kindeswohl; Kindeswohlgefährdung; Kindeswohlgefährdungseinschätzung; Soziale Arbeit, Fachschema: Kindesmissbrauch~Missbrauch / Kindesmissbrauch~Gewalt~Jugendhilfe, Fachkategorie: Häusliche Gewalt~Kinder- und Jugendhilfe~Sozialpädagogik~Erwachsenenbildung, lebenslanges Lernen, Warengruppe: TB/Sozialpädagogik, Fachkategorie: Kindesmissbrauch, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Juventa Verlag GmbH, Verlag: Juventa Verlag GmbH, Verlag: Juventa Verlag, Länge: 228, Breite: 148, Höhe: 15, Gewicht: 406, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783779976158, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
Preis: 44.00 € | Versand*: 0 € -
Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
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Wer bezahlt die Versicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Frage, wer die Versicherung bezahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter. Dies ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann jedoch auch einen Teil der Beiträge selbst übernehmen, je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Es gibt auch Versicherungen, bei denen der Arbeitnehmer die gesamten Beiträge selbst zahlen muss, wie beispielsweise private Krankenversicherungen. Letztendlich ist es wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherung zu überprüfen, um zu klären, wer die Beiträge übernimmt.
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Wie kann die Policenverwaltung in den Bereichen Versicherung, Finanzen und Risikomanagement effizienter gestaltet werden?
Die Policenverwaltung kann effizienter gestaltet werden, indem sie digitalisiert wird. Durch die Implementierung von Versicherungs- und Finanzsoftware können Policen schneller bearbeitet und verwaltet werden. Automatisierte Prozesse und Workflows können die Effizienz steigern und menschliche Fehler reduzieren. Zudem können regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter dazu beitragen, dass sie mit den neuesten Technologien und Best Practices vertraut sind. Schließlich ist eine klare Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen entscheidend, um die Policenverwaltung effizienter zu gestalten.
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Muss der Arbeitgeber oder Ausbilder den Krankenschein an die Versicherung übermitteln?
Ja, der Arbeitgeber oder Ausbilder ist verpflichtet, den Krankenschein an die Versicherung zu übermitteln. Dies dient dazu, dass die Versicherung über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informiert ist und gegebenenfalls Leistungen wie Krankengeld erbringen kann. Der Arbeitgeber oder Ausbilder sollte dies zeitnah und korrekt erledigen, um mögliche Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
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Welcher Arbeitgeber?
Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.
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